Mit dem Start des Studiums beginnt für Sie ein neuer Lebensabschnitt, an den auch Ihr Versicherungsschutz angepasst werden sollte. Wir haben die wichtigsten Policen für Sie zusammengestellt.

Die folgenden Pflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben:

1.    Die Krankenversicherung
Studierende sind in aller Regel versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Die günstigste Variante ist die beitragsfreie Familienversicherung über die Krankenkasse der Eltern. Diese Mitversicherung ist möglich bis zum Alter von 25. Studenten, die nicht mehr familienversichert sein können, werden nach dem 25. Lebensjahr versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Wenn  man als Student in der privaten Krankenversicherung der Eltern mitversichert ist, muss man zu Studienbeginn entscheiden, ob man in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will. Ein späterer Wechsel während des Studiums ist nicht möglich.

2.     Kfz-Haftpflichtversicherung
Jedes KFZ in Deutschland muss haftpflichtversichert sein.  Ansonsten darf es nicht auf die Straße. Die KFZ-Haftpflichtversicherung  leistet bei Ansprüchen Dritter, die durch einen Unfall geschädigt wurden. Entschädigt werden beispielsweise Personenschäden, aber auch Reparaturkosten für das geschädigte Fahrzeug, Mietwagenkosten etc.

Diese Versicherungen muss jeder haben:

Wir halten diese Versicherungen für ein absolutes Muss, da ihr Fehlen unweigerlich Ihre Existenz bedroht und in eine finanzielle Katastrophe führt. Hartz IV wäre die Folge.

1.    Privathaftpflichtversicherung
Sie ist ein Muss und eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Nach dem Gesetz ist jeder, der einen Dritten schädigt, zu Schadensersatz verpflichtet. Dabei haftet man immer mit seinem gesamten Vermögen, auch mit dem Einkommen,  unter Umständen ein Leben lang. Eine kleine Unachtsamkeit kann also schnell ins finanzielle Verderben führen. Die Privathaftpflicht übernimmt bei Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Sofern die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, ist man in den meisten Policen als Student mitversichert (Erststudium). Es sollten aber Altersgrenzen und sonstige Regelungen mit dem Versicherer geklärt werden. Bei fast allen Versicherern gilt bereits das Master-studium als zweite Ausbildung, die nicht mehr über den Vertrag der Eltern versichert ist.

2.    Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig wird, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält vom Gesetzgeber keine Rente, sie gibt es nur noch bei Erwerbsunfähigkeit. Als Student haben Sie meist auch hierauf keinen Anspruch. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben Sie erst dann, wenn Sie mindestens 5 Jahre gesetzlich versichert gewesen sind (sogenannte allgemeine Wartezeit)  und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge entrichtet worden sind.
Und auch dann ist die Erwerbsminderungsrente viel zu gering, um Ihren Lebensstandard zu sichern.
Dabei können die Gründe für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit sehr vielfältig sein. Ein simpler Sturz kann bereits dazu führen, dauerhaft eingeschränkt zu sein. Auch psychische Erkrankungen- Depressionen oder Burn out als Beispiel- oder Krebs führen oftmals zu einer Berufsunfähigkeit.Jeder Student sollte also eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung haben. Je früher man beginnt, desto niedriger fallen die Prämien aus.

Die folgenden Versicherungen halten wir  für empfehlenswert:

Wobei sie abhängig von der individuellen Situation und persönlichen Risikotragfähigkeit zu bewerten sind.
s. hierzu unsere Grafik „Welche Risiken muss ich absichern“

priorität

1.    Altersvorsorge
Das gesetzliche Rentenniveau  sinkt stetig. Die gesetzliche Rente wird im Alter nur noch einen Teil der Altersversorgung abdecken. Eigenvorsorge ist damit unerlässlich geworden.
Nutzen Sie dafür die steuerlichen Möglichkeiten, die der Staat Ihnen bietet.
Wer frühestmöglich mit dem Sparen beginnt und die Fördermöglichkeiten sinnvoll nutzt, kann im Laufe der Jahre ein beachtliches Vermögen für sein Alter aufbauen. Je nach den individuellen finanziellen Möglichkeiten und Verhältnissen ist es bereits für Studenten empfehlenswert, mit der Vorsorge für das Rentenalter zu beginnen. Mehr zum Thema s. unser Blog-Beitrag „Warum es so sinnvoll ist, früh mit dem Sparen zu beginnen

2.    Unfallversicherung
Alle Studierenden sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie an einer staatlich anerkannten Universität  o. ä. immatrikuliert sind. Der Versicherungsschutz ist für sie kostenfrei. Versicherungsschutz besteht, sofern ein direkter Zusammenhang zur Hochschule besteht. Versicherungsschutz besteht auch auf den direkten Wegen von und zur Hochschule. Umwege und Unterbrechungen sind schon nicht mehr versichert. Zwei Drittel aller Unfälle passieren aber in der Freizeit. Genau dann leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Mit einer privaten Unfallversicherung decken Sie diese Lücke und sichern sich für den Fall einer dauerhaften Invalidität ab.  Unseres Erachtens nach eine Soll-Versicherung, wenn Sie aber eine BU-Versicherung haben, ist die Unfallversicherung als Ergänzung für schwere Unfälle sinnvoll,  die beispielsweise eine Behinderung nach sich ziehen und teure Umbaumaßnahmen o.ä. erforderlich machen.

3.    Hausratversicherung
Oftmals erfolgt mit dem Start ins Studentenleben auch der Umzug in die erste eigene Wohnung. Mit der Hausratversicherung lässt sich Ihr kompletter Hausrat absichern, dazu zählen Möbel, Kleidung, aber auch Fahrräder. Achtung bei WGS. Hier gelten besondere Regelungen. Abhängig vom Wert Ihres Hausrats und auch von Ihren finanziellen Rücklagen, sollten Sie individuell entscheiden, ob eine Hausratversicherung erforderlich ist.

4.    Kranken-Zusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nur einen Teil der Zahnarzt-Kosten, bei Zahnersatz zahlt sie Festzuschüsse, die restlichen Kosten tragen Sie selbst. Eine Zahnzusatzversicherung hält Ihre eigenen Kosten im Rahmen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt werden im Rahmen der Regelversorgung  die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den zuständigen Stationsarzt von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Nicht erstattet werden dagegen zusätzlich entstehende Kosten, zum Beispiel für Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Diese können über einen stationären Zusatztarif versichert werden. Ob diese Versicherung für Sie wichtig ist, ist abhängig von Ihrer individuellen finanziellen und auch medizinischen Situation.

5.    Kaskoversicherung KFZ
Zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung kann auch das eigene Fahrzeug gegen Schäden versichert werden. Pflicht ist die Kaskoversicherung nicht. Man unterscheidet zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko übernimmt bei Schäden durch Diebstahl, Glasschäden, Marderbisse etc. Die Vollkasko zahlt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Unfallschäden.
Eine Entscheidung über den Abschluss einer Kaskoversicherung sollte abhängig gemacht werden vom Wert des Autos und den eigenen finanziellen Rücklagen.

6.    Rechtsschutzversicherung
Die Kosten eines Rechtsstreits werden oftmals unterschätzt. Wer viel im öffentlichen Verkehr unterwegs ist, auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger, sollte zumindest über den Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nachdenken. Studenten sind während des Erst-Studiums auch in der Rechtsschutzversicherung oft noch über ihre Eltern versichert. Es gelten je nach  Versicherer bestimmte Altersgrenzen und weitere Regelungen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung des bestehenden und benötigten Versicherungsschutzes und bei allen anderen Fragen rund um dieses Thema.

Bitte vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin mit uns.