Wenn Paare zusammenziehen, kann durch das Kündigen von doppelt vorhandenen Policen in einigen Versicherungsbereichen viel Beitrag und auch Ärger gespart werden. Dabei ist es nicht relevant, ob das Paar verheiratet ist: ausreichend ist der gemeinsame Wohnsitz.

Das Zusammenlegen des Versicherungsschutzes ist kein Muss, es können auch zwei Verträge nebeneinander bestehen. Im Schadenfall kann das  allerdings zu einer komplizierten Abwicklung führen, da zwei Versicherer eingeschaltet werden müssen. Im Zweifel kann es dann auch rechtlich problematisch werden.

Es ist daher empfehlenswert, Versicherungsverträge im gemeinsamen Haushalt anzupassen:

1. Privathaftpflichtversicherung
Eine Single-Police kostet heute am Markt je nach Bedingungswerk und Tarif zwischen 50 € und 80 € p.a. Die Prämie für eine Police, in der beide Partner versichert sind, kostet oft auch nur 60 € bis 90 € im Jahr. Aus zwei Single-Policen lässt sich also ein Familienvertrag machen und Geld sparen. Dabei bleibt grundsätzlich der Vertrag mit den älteren Rechten bestehen, also der Vertrag, der bereits länger läuft. Der jüngere Vertrag wird auf Antrag aufgehoben. Der Versicherungsschutz sollte immer rechtzeitig an die neue Situation angepasst werden. Aus dem Single-Tarif muss ein Familien-Tarif werden, der Lebenspartner muss namentlich in der Police genannt sein (anders bei Ehepartnern), gegebenenfalls sollten die Versicherungssummen und der Tarif auf den aktuellen Standard angepasst werden. Vor allem wichtig zu beachten ist, dass gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden der versicherten Personen untereinander mitversichert sind. Ansonsten könnte zum Beispiel die Krankenkasse Ihres Partners Regress für die entstandenen Behandlungskosten bei Ihnen fordern, wenn Sie ihn versehentlich verletzen. Außerdem sollte überprüft werden, ob der korrekte Versicherungsort, sprich, die neue gemeinsame Anschrift in der Police angegeben ist.

Die Prüfung aller relevanten Punkte übernehmen wir gerne für Sie und veranlassen auch die erforderlichen Änderungen.

2. Hausratversicherung
Auch in der Hausratversicherung lässt sich Geld sparen, wenn aus zwei Hausräten einer wird. Hier bleibt ebenfalls der Vertrag mit den älteren Rechten bestehen. Zu beachten ist, dass der korrekte Versicherungsort in der Police steht; prüfen Sie außerdem, ob die Versicherungssumme den neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. Ist die angegebene Wohnfläche korrekt? Ist die Versicherungssumme für den gemeinsamen Hausrat inklusive der neuen Anschaffungen noch ausreichend? Sollte das Elementar-Risiko eingeschlossen werden? Auch hier ist es empfehlenswert, den Tarif und die Bedingungen zu überprüfen und eventuell anzupassen. Das Thema „Grobe Fahrlässigkeit“ zum Beispiel sollte auf jeden Fall mitversichert sein.

3. Rechtsschutzversicherung
Wenn von einem Versicherungsnehmer und dessen Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsverträge mit gleichem Deckungsumfang bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen wurden, liegt ebenfalls eine Doppelversicherung vor. Auch in diesem Fall wird der jüngere Vertrag aufgehoben. Wie bei der Privathaftpflicht muss auch hier der Lebenspartner namentlich in der Police genannt sein. Ebenso muss der Single-Tarif in einen Familien-Tarif umgestellt werden. Achten Sie auch hier auf die korrekte Anschrift in den Vertragsunterlagen und prüfen Sie, ob die Vertragsinhalte und Versicherungssummen noch den neuen Anforderungen entsprechen.

4. Weitere Sparten
In anderen Sparten, wie zum Beispiel in der Unfallversicherung oder der Auslandsreise-Krankenversicherung, kann sich durch den Einschluss mehrerer Personen in einen Vertrag ein Rabatt in Form eines Mehrpersonennachlasses ergeben. Ein Sonderkündigungsrecht wie oben beschrieben gibt es hier jedoch nicht. Die Verträge können jeweils ordentlich zum Ablauf gekündigt und dann neu geordnet werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der bestehenden Verträge und wickeln alle erforderlichen und empfehlenswerten Änderungen für Sie ab.

Testen sie uns